Gastaufnahmebedingungen
Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zustande kommenden Gastaufnahme-/Beherbergungsvertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber.
1. Vertragsschluss
1.1 Sofortige verbindliche Buchung und Buchungsbestätigung
a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen auf der Homepage oder aus dem Touristenkatalog.
b) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Gast an seine Buchung (sein Vertragsangebot) 5 Werktage gebunden.
c) Die Buchung des Gastes kann auf allen vom Gastgeber angebotenen Buchungswegen (mündlich, schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg) erfolgen.
d) Der Vertrag kommt mit Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) des Gastgebers zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form.
e) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Gastgebers vor. Der Vertrag kommt auf dieser Grundlage zustande, wenn der Gast die Annahme durch ausdrückliche Bestätigung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
1.2 Buchung auf der Grundlage eines Angebots des Gastgebers
a) Der Gast kann seinen Buchungswunsch auf allen angebotenen Wegen übermitteln. Die Übermittlung stellt noch keine verbindliche Buchung dar.
b) Der Gastgeber unterbreitet dem Gast ein Angebot auf Grundlage der Unterkunftsbeschreibung und der Gastaufnahmebedingungen.
c) Das Angebot erfolgt in der Regel schriftlich, kann aber bei kurzfristigen Anfragen auch telefonisch oder per E-Mail verbindlich sein.
d) Der Vertrag wird rechtsverbindlich, wenn der Gast das Angebot des Gastgebers ohne Änderungen innerhalb von zwei Tagen annimmt.
2. Unverbindliche Reservierungen
2.1 Unverbindliche Reservierungen sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung möglich. 2.2 Ist keine unverbindliche Reservierung vereinbart, führt die Buchung gemäß Ziffer 1 zu einem rechtsverbindlichen Vertrag. 2.3 Bei unverbindlichen Reservierungen wird die Unterkunft bis zum vereinbarten Zeitpunkt freigehalten. Erfolgt keine fristgerechte Mitteilung, entfällt die Reservierung.
3. Preise und Leistungen, Minderjährige, Umbuchungen
3.1 Alle Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Zusätzliche Kosten wie Kurtaxe oder Wahlleistungen können gesondert ausgewiesen sein.
3.2 Die Leistungen des Gastgebers ergeben sich aus der Buchungsbestätigung, dem Prospekt oder der Internetausschreibung.
3.3 Die Aufsichtspflicht für mitreisende Minderjährige obliegt den Eltern oder erwachsenen Begleitpersonen.
3.4 Für Umbuchungen kann der Gastgeber ein Entgelt verlangen, sofern die Änderung nicht geringfügig ist.
4. Zahlung
4.1 Die Fälligkeit von An- und Restzahlungen ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Ohne Vereinbarung ist der gesamte Betrag zum Aufenthaltsende zu zahlen.
4.2 Bei Aufenthalten von mehr als einer Woche kann der Gastgeber wöchentliche Abrechnungen verlangen.
4.3 Eine Anzahlung von 30% des Gesamtpreises kann vereinbart werden.
4.4 Zahlungen in Fremdwährung, mit Verrechnungsscheck oder am Aufenthaltsende per Überweisung sind nicht möglich.
4.5 Erfolgt eine Anzahlung nicht rechtzeitig, kann der Gastgeber vom Vertrag zurücktreten und Rücktrittskosten berechnen.
5. Rücktritt und Nichtanreise
5.1 Bei Rücktritt bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Preises bestehen.
5.2 Der Gastgeber bemüht sich um eine anderweitige Belegung der Unterkunft.
5.3 Es gelten folgende Pauschalen für ersparte Aufwendungen:
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Ferienwohnungen ohne Verpflegung: 90%
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Übernachtung mit Frühstück: 80%
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Halbpension: 70%
-
Vollpension: 60%
5.4 Dem Gast bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
6. An- und Abreise
6.1 Die Anreise hat bis 18:00 Uhr zu erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
6.2 Bei späterer Anreise ist der Gastgeber zu informieren.
6.3 Die Unterkunft ist am Abreisetag bis 11:00 Uhr freizugeben.
7. Pflichten des Gastes, Mitnahme von Tieren, Kündigung durch den Gastgeber
7.1 Der Gast hat die Unterkunft pfleglich zu behandeln und die Hausordnung zu beachten.
7.2 Mängel oder Schäden sind unverzüglich anzuzeigen.
7.3 Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.
8. Haftungsbeschränkung
Der Gastgeber haftet nicht für Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden.
9. Verjährung
9.1 Ansprüche aus Verletzungen des Lebens, Körpers oder der Gesundheit verjähren in drei Jahren.
9.2 Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr.
9.3 Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast/Auftraggeber von Umständen, die den Anspruch begründen und dem Gastgeber, als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
9.4 Schweben zwischen dem Gast und dem Gastgeber Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der Gastgeber die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
10. Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und dem Gastgeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
10.2 Soweit bei zulässigen Klagen des Gastes, bzw. des Auftraggebers gegen den Gastgeber im Ausland für deren Haftung dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Gastes/Auftraggebers ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
10.3 Der Gast, bzw. der Auftraggeber, kann den Gastgeber nur an deren Sitz verklagen.
10.4 Für Klagen des Gastgebers gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.
10.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.
Bauernhofpension Gulden
Gerhard und Maritta Gulden
Steinabühl 23, 91710 Gunzenhausen
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